31 Mai 2007

nur Schadprogramme

...vielleicht sollte ich mich doch noch mit Rechtslinguistik beschäftigen, ich kann nämlich nicht behaupten, daß ich bestimmte Texte auch nur ansatzweise ähnlich lese wie die Rechtsexperten, die unsere Bundestagsmitglieder beraten. Auch Karl Diller hält meine Bedenken bzgl. des neuen §202c StGB für unbegründet, da der 'befugte und gewollte' Einsatz von Computerprogrammen durch Netzwerkadministratoren zur Überprüfung der Sicherheit von Datennetzen nicht von der Strafnorm erfasst werde. Wo steht denn das? (Ich weiß auch nicht, woher die Idee stammt, bei §202b ginge es ausschließlich um das Abfangen von 'Mails aus WLAN-Netzen' - aber das nur am Rande.)
Naja, es ist jedenfalls gut zu wissen, daß die Rechtslage offensichtlich ganz anders ist, als wie man als Laie annehmen könnte, wenn man den Gesetzestext liest.

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