08 Juni 2011

kino.to

...heute heißt es zur Abwechslung mal nicht "die Kriminalpolizei rät" sondern "ich rate der Kriminalpolizei" - und zwar zu einer hübscheren Defacement-Seite, wenn die schon irgendwelche Domains wegen Urheberrechtsschutzdings hops nehmen müssen. Dieser Artikel versteht sich also als kleiner Ratgeber in Sachen Webdesign. Aber worum geht es eigentlich? OK, fangen wir vorne an: Im Spiegel ist zu lesen, daß die Betreiber von kino.to festgenommen wurden, es gab Razzien, die Domain kino.to wurde beschlagnahmt und entsprechend fand man dort heute nur noch einen kleinen Hinweistext der Polizei (siehe auch im lawblog), der in etwa so aussieht:


Leider sieht das HTML hinter diesem Text ganz furchtbar aus: Kein doctype und dann auch noch Tabellendesign, das die Schrift in die Mitte rücken soll, was es aber nicht immer verlässlich tut. Kleiner Tip: CSS. Und mit einer serifenlosen Schrift sieht das ganze gleich viel besser aus:


Da der durchschnittliche kino.to-Besucher auf der Seite wahrscheinlich Multimedia erwartet hat, sollte man m.E. diese Erwartung auch nicht enttäuschen. Ich hab hier mal das Intro der Serie "Cops" reingepackt, ein kleiner Kripo-Promo-Film tut es aber bestimmt auch:


"Bad boys, bad boys, whatcha gonna do? Whatcha gonna do whatcha gonna do when they come for you?" - das ist doch schick! So, jetzt verleihen wir der Sache noch ein bisschen Klasse durch andere Fonts. Dank Google Webfonts gibt es ja kaum Grenzen mehr. Und wir wissen schließlich: Je mehr verschiedene Fonts, desto besser:


Damit aber nicht genug! Was ein ordentliches defacement sein will, muß mit der Zeit gehen und mindestens auf ein Meme eingehen. Nyan Cat geht immer und ein animiertes GIF als Hintergrundbild hat auch noch keinem geschadet:


Jetzt muß für den Wiedererkennungswert nur noch ein ordentlicher Header her. Und in Richtung JavaScript haben wir auch noch viel zu wenig gedacht. Wir basteln uns also einen mit mootools animierten Header, Wölkchen sind doch schön. Die Schrift muß im ganzen noch etwas größer und roter und unten ist noch Platz für ein Foto einer Dienstmarke (gibts bei Wikipedia) - das lässt die ganze Seite viel offizieller erscheinen. Tada!


Na? War das denn so schwer?

(erstes Bild: Screenshotausschnitt kino.to vom 8.6.2011)

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15 Dezember 2010

JMStV

...momentan sitzt Gesine Schwan im SWR-RP und argumentiert gegen Heiner Geissler und Volksentscheide - und zwar mit einem Argument, das ich sogar gelten lasse: Die Dinge über die entschieden werden muß sind oft so kompliziert, daß eine Ja/Nein-Volksabstimmung, getrieben von irgendwelchen Interessengruppen oft nicht das richtige Instrument sind. Gut, wir haben gewählte Vertreter, die irgend etwas für uns ausarbeiten sollen und darüber dann abstimmen. Wie toll das dann funktioniert zeigt sich wunderschön am Beispiel JMStV. Nur so viel dazu in Kürze: Das Ding ist totaler Quatsch und gehört abgelehnt. Und siehe da: NRW hat das Ding jetzt tatsächlich gekippt. So nett, wie das Resultat ist, so albern war der Weg dahin. Wenn man sich mal die Reden in den Landtägen angehört hat, stellt man schnell fest, daß es hier wenig um Inhalte ging. Kröten wurden geschluckt, Desinteresse aller Orten, berechtigte Kritik wurde bei Seite geschoben, Parteien- und Koalitionsräson wüteten ebenso schlimm wie evtl. gefährliches Halbwissen und Vorurteile bei einem Volksentscheid. Ganz schlimm leider mal wieder die Grünen, die wie immer von einem Fettnäpfchen ins nächste treten. Eigentlich eher den JMStV ablehnend argumentierte der Netzpolitische Sprecher der Grünen in NRW noch im September, warum die Grünen den alten Rüttgers-Quatsch weiter durchspielen:
"Der Landtag hat zwar das formelle Recht, Staatsverträge abzustimmen, es würde aber allen politischen Gepflogenheiten und nicht zuletzt auch der Verfassungstradition (Kontinuitätsgebot) widersprechen, wenn ein Landtag zu einem so weit fortgeschrittenen Zeitpunkt im Verfahren den Staatsvertrag scheitern ließe." (Matthias Bolte als Antwort auf eine Anfrage von Jens Matheuszik vom Pottblog)
Sprich: Wir wurden zwar gewählt, damit Rüttgers nicht weiterhin in NRW wüten darf, wir nicken aber schön noch alles ab, was der alte Landtag auf den Weg gebracht hat. Ganz toll. Wozu soll man denn dann bitteschön überhaupt noch wählen gehen? Ich frage mich da wirklich, ob die Grünen noch nie etwas von dem Konrad Adenauer (CDU) zugeschriebenen Spruch "Wat kümmert mich ming Jeschwätz von jestern?" gehört haben - schließlich war es dann nämlich die CDU in NRW, die plötzlich dem JMStV nicht mehr zustimmen wollen.
Da steht man doof da, liebe Grüne, oder? Da bringt man sich in eine Situation, in der man mal wieder den Kopf aus der Schlinge ziehen muß - und warum? Weil man nicht das macht, wofür man gewählt wurde. Und da fragt ihr noch, warum viele plötzlich Volksentscheide als das geeignetere Instrument sehen, um zu vernünftigen Entscheidungen zu kommen?
Mal ein kostenloser Tip von mir: Fangt mal an, wieder mehr das Volk zu vertreten, dann glaubt und vertraut Euch vielleicht auch mal wieder jemand.
just my 2 cents.

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17 Juni 2008

Majestätsbeleidigung

Heute aus der Reihe "Dinge, die man irgendwo im Hinterkopf hat und Dank Internet in windeseile nachschlagen kann" der §90 StGB:
"Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

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21 März 2008

Tanzverbot

...versteh ich nicht. Heute im lokalen Veranstaltunskalender unter 'Tanzflur' u.a. 'Hip Hop, R'n'B und Soul', 'Soul, Funk & Disco mit DJ H-MID' und 'Dancing deluxe'. Kurzer Abgleich mit dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage - dort findet sich dann unter '§8 Verbot von Tanzveranstaltungen': "Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten 1. von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr [...]". Ich bin ja versucht auf den Veranstaltungen gleich mal nachzusehen, ob sich dort ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hinstellt und überwacht, ob auch keiner mit dem Fuß zum Takt mitwippt.

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19 Februar 2008

ohne Worte

...siehe hier und hier.

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27 Juli 2007

Die Vorgartenpipeline

oder: Man sollte immer genug Kohlenmonoxid im Haus haben, falls Gäste zu Besuch kommen. Ein Trauerspiel in mehreren Akten.
...so könnte ein Theaterstück von mir heißen. Der erste Dialog ist schon fertig:
"Was machen Sie denn da?"

"Graben"
"Wie... was... graben?"
"Graben. Ein Loch."
"In meinem Vorgarten? Warum das denn?"
"Für das Rohr."
"Aber Sie können doch nicht..."
"Doch, ich kann. Das ist rechtens, keine Sorge. Wir verlegen hier die Pipeline."
"Was denn für eine Pipeline?"
"Kohlenstoffmonooxid"
"Aber ist das nicht gefährlich?"
"Jeder Kilometer platzt in 1 Mio. Jahre. Sie dürften also erstmal 15 tausend Jahre Ruhe haben."
"Ach so, na dann. Aber dieses Kohlenmonoxid, das ist aber ungefährlich?"
"Naja, das Zeug ist eigentlich hochentzündlich. Ein kleiner Zündfunke und Kawumm!" (macht eine ausladende Bewegung mit den Armen)
"Und die Feuerwehr hier ist auf sowas vorbereitet? Also wenn da doch mal etwas ausströmt können die überhaupt die Anwohner retten?"
"Naja, wenn Sie mich fragen gäbe es für die Feuerwehr nicht mehr viel zu retten. Das Zeug ist ein Atemgift, bei einem großen Leck wären die Anwohner wahrscheinlich schon erstickt."
"Ja aber warum verbuddeln Sie die Pipeline denn dann in dieser dicht besiedelten Gegend?"
"Das ist zum Wohle der Allgemeinheit."
"Achso. Na dann. Soll ich Ihnen mal einen Kaffee machen?"
"Oh, Kaffee, da fang ich immer an zu zittern - und ich muß ja gleich noch die Rohre verschweißen."
"Also ich koch mir jetzt eh einen..."
"Ach, wissen Sie was? Zur Feier des Tages trink ich mal einen mit, war nämlich spät gestern..."
Die Handlung ist natürlich frei erfunden. Das Ende steht auch noch aus.

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10 Juli 2007

Vereidigung

...nur mal so zur Erinnerung, welchen Eid die Bundesminister und die Bundeskanzlerin nach ihrer Wahl ablegten:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]
Dem ein oder der anderen scheinen diese Worte irgendwie in Vergessenheit geraten zu sein, da sich momentan ein Tenor des "man kann über alles reden" durchsetzt. Man kann eben nicht "über alles reden" - vielleicht geht das am Stammtisch, aber nicht im Amt bzw. im Dienst. Da bitte ich doch, den Rahmen zu beachten.
So, ich hoffe, ich bin mit dieser Mahnung meiner Pflicht (mich zur freiheitlich demokratischen Grundordung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten) für heute ausreichend nachgekommen.

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31 Mai 2007

nur Schadprogramme

...vielleicht sollte ich mich doch noch mit Rechtslinguistik beschäftigen, ich kann nämlich nicht behaupten, daß ich bestimmte Texte auch nur ansatzweise ähnlich lese wie die Rechtsexperten, die unsere Bundestagsmitglieder beraten. Auch Karl Diller hält meine Bedenken bzgl. des neuen §202c StGB für unbegründet, da der 'befugte und gewollte' Einsatz von Computerprogrammen durch Netzwerkadministratoren zur Überprüfung der Sicherheit von Datennetzen nicht von der Strafnorm erfasst werde. Wo steht denn das? (Ich weiß auch nicht, woher die Idee stammt, bei §202b ginge es ausschließlich um das Abfangen von 'Mails aus WLAN-Netzen' - aber das nur am Rande.)
Naja, es ist jedenfalls gut zu wissen, daß die Rechtslage offensichtlich ganz anders ist, als wie man als Laie annehmen könnte, wenn man den Gesetzestext liest.

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25 Mai 2007

Sie haben Post

...soeben erreicht mich die Antwort von Hans-Christian Ströbele auf meine Mail, in der ich ihm meine Bedenken bezüglich der Gesetzesänderung u.a. des §202 StGB schilderte. Er verweist darin auf den die Verabschiedung begleitenden Beschluß*, in dem es heißt, "daß §202c StGB hinsichtlich der Zweckbestimmung im Sinne des Art. 6 Europarats-Übereinkommens auszulegen" sei. Dies bedeutet - wie ich den Beschluß verstehe - für die Software, daß es sich um "Schadsoftware" (wann ist ein Programm Schadsoftware?) handeln muß und "die bloße Geeignetheit" zur Begehung von Straftaten noch "keine Strafbarkeit" begründet. Interessant ist auch der Hinweis, daß "§202c StGB in erster Linie professionelle Anbieter im Blick hat", hierbei wird auch das Kriterium der Gewinnerzielung genannt. Für wichtig halte ich auch den Satz: "Sollten doch Programmentwickler und Firmen, die nicht aus krimineller Energie handeln, durch diese neuen Strafvorschriften in Ermittlungsverfahren einbezogen werden, wird auf solche Entwicklungen zeitnah reagiert werden müssen." Da frage ich mich jedoch, warum denn das Gesetzt überhaupt in dieser Form verabschiedet wurde und bin wie Herr Ströbele skeptisch, ob das Ziel des Beschlusses, die Anwendung der Vorschrift einzugrenzen, erreicht wird.
Ich kann nur darauf vertrauen, daß Herr Ströbele sein Versprechen einhält, "die Entwicklung [zu] beobachten und Gesetzesänderungen [zu] verlangen, wenn entgegen diesem Ziel Strafverfahren eingeleitet werden".
(* andere sprechen hier ja von beschwichtigender Prosa zum Gesetzestext)

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24 Mai 2007

§202c StGB

...versteh' ich jetzt den neuen Paragraphen 202c des StGB richtig, daß man jetzt schon mit einem Bein im Knast steht, wenn man beispielsweise den Ubuntu-universe-pool bereitstellt (Uni/FH-Server u.a.), der ja Pakete wie aircrack enthält? Darf ich übrhaupt noch Programme besitzen, die sich beim Abspielen von kopiergeschützten CDs einen Dreck um den Kopierschutz kümmern? Kann man mit dem Programm eine Straftat vorbereiten? Sind alle Sicherheitsexperten von heute auf morgen kriminell? Ich kenn mich mit Jura ja nicht aus...
Macht sich ein 'John Wayne' im StudiVZ demnächst nach dem neuen Paragraphen §303b(1)
("Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er [...]
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert [...]")
strafbar, wenn es einen Nachteil für 'social Networks' darstellt, nicht die wirklichen Daten ihrer Benutzer zu kennen? Putzig finde ich auch die Idee, ein Rechenzentrum wegen Punkt 3 zu verklagen, wenn die ein Backup versemmeln... oder wie ist das gedacht?
Kann mir das alles mal irgendein Jurist da draussen erklären? Ich versteh' es nämlich nicht.

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