02 März 2010

flieg nicht zu hoch...

Die Damen und Herren in den roten Roben haben sich heute zusammengefunden und vor der Presse und den anwesenden Klägern erklärt, daß der Artikel 10 des GG tatsächlich noch bestand hat und dementsprechend die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig und nichtig sind. Die bisher gesammelten Daten sind zu löschen.

Man stelle sich nur einmal vor, der Staat wäre in den 70er Jahren auf die Idee gekommen die Post anzuweisen, alle Adressen der Briefe, die man so verschickt und alle Telefonnummern, die man anwählt, aufzuschreiben und zu "den Akten" zu legen. (Welche Akten? Der Staat führt über mich und mein Privatleben eine Akte?) Die Menschen wären in Scharen protestierend auf die Straßen gelaufen, Terrorgefahr durch die RAF hin oder her. Ich glaube nicht, daß man es sich gefallen lassen hätte, "zur Gefahrenabwehr" wie ein Straftäter behandelt zu werden, ohne daß überhaupt eine Schuldvermutung vorliegt. Ich weiß nicht, ob man sich dieses Mißtrauen des Staates, das jeden Unbescholtenen zu einem potentiellen und zu beobachtenden Bösewicht abstempelt in dieser Form gefallen lassen hätte.

Heute stehen die Verbindungsdaten nicht mehr auf Papier, füllen nicht mehr riesige Aktenschränke und man braucht zur Auswertung auch keine personell aufgeblasene Bespitzelungsbehörde mehr. Heute sind die Verbindungsdaten virtuell, weniger haptisch, bestehen oft nur aus obskuren Zahlenketten und Speicherplatz ist eh billig. Man muß kein Verfassungsrichter sein um die Stirn darüber in Falten zu legen, ob eine verdachtsunabhängige komplette Speicherung aller Daten nicht dann aber doch dem Artikel 10 des GG widerspricht.

Als "schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber" wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von so manchem jetzt bezeichnet, den Allmachtsphantasien über einen Zugriff auf jeden kommunikativen Schritt und Tritt der Bürger ist nun erstmal ein kleiner Riegel vorgeschoben. Flieg nicht zu hoch, mein kleiner Freund.

Bei aller Freude der Datenschützer über diesen Etappensieg darf aber auch angemerkt werden, daß jene, die die verfassungswidrigen Gesetze auf den Weg brauchten, noch immer an den Hebeln sitzen - Ohrfeige hin oder her. Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, wenn auch in einer Form, die sich noch eben zwischen Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz durchschieben lässt. Eine Ohrfeige von oben, von den Richtern, die auf Verlangen immer wieder die Verfassungsnonkonformität beschlossener Gesetze bestätigen, reicht nicht aus. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, daß den Bestrebungen, solche Gesetze wie die zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen, auch Konsequenzen folgen müssen. Diese Konsequenzen (also diese Ohrfeigen) müssen aber von unten kommen und sich sichtbar auf den Wahlzetteln niederschlagen.

(Man beachte zu diesem Thema bitte auch den lesenswerten Kommentar von Malte Welding, dem ich eigentlich nur zustimmen kann.)

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2 Comments:

At 15:22, Anonymous Anonym said...

Im Grunde ist der butterweiche Entscheid des BVerfG sogar eine Zustimmung zu dem, was die EU an Datenspeicherung will: http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/
Also alles andere als ein Sieg für den Datenschutz.

 
At 15:27, Blogger amorphe Welt said...

Ja, es ist nichts gewonnen, aber auch noch nicht alles verloren.

 

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